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Falls Sie annehmen, dass die Bearbeitung Ihrer Personendaten gegen das Datenschutzrecht verstösst, können sie bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. Dies ist unabhängig von rechtlichen Schritten möglich.

Es kann zwischen einer Behörde im Mitgliedsstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder dem Ort des angenommenen Verstosses gewählt werden.

Für die Schweiz ist die zuständige Stelle der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).